Sie können den DörferBus nutzen, wenn sie ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Ostheide haben und Mitglied im DörferBus Ostheide e.V. sind.
Weiterhin muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie haben das 75. Lebensjahr vollendet
Ihr Einkommen liegt unter dem Vierfachen (alleinstehend) bzw. Fünffachen (verheiratet) des Regelsatzes des Sozialhilfegesetzes
Sie haben einen Behindertengrad von mindestens 50 % G.d.B.
Sie fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz.
Wenn Sie zur Nutzung des DörferBus berechtigt sind, steht Ihnen dieser für Fahrten innerhalb der Samtgemeinde Ostheide und in der Hansestadt Lüneburg zur Verfügung. Gründe für die Fahrt können z.B. Arzttermine, Einkäufe oder Besuch bei Freunden sein. Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen bezüglich des Fahrtgrundes.
Der DörferBus fährt zurzeit jeweils am Montag , Dienstag und Donnerstag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.
Wir fahren von Haustür zu Haustür, sofern die Adressen ohne besondere Genehmigung erreichbar sind. Wir haben keine Sondergenehmigung wie z.B. Taxen oder ÖPNV.